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Fehlbelegung: Millionenverluste drohen

■ Mieten: Falsche Berechnung des Bausenats bewahrt besserverdienende Westberliner vor Fehlbelegungsabgabe

Berlin. Tausende besserverdienende Mieter im sozialen Wohnungsbau in Westberlin, die bislang hohe Fehlbelegungsabgaben zahlen mußten, können sich freuen. Obwohl die Fehlbelegungsabgabe zum 2. Januar 1993 auf bis zu 5,50 Mark pro Quadratmeter Wohnfläche angehoben wurde, müssen Gutverdienende nach einem Bericht der Berliner Zeitung diese Abgabe zum großen Teil nicht mehr bezahlen.

Dem Land Berlin drohen jetzt Verluste in mehrstelliger Millionenhöhe. Grund für das Debakel: Das von Bausenator Wolfgang Nagel (SPD) ausgearbeitete Gesetz sieht teilweise so niedrige Obergrenzen bei der Mietbelastung vor, daß sich die Besserverdienenden weigern können, die Fehlbelegungsabgabe zu zahlen. Konkret plant das Gesetz, daß die Besserverdienenden für Miete und Fehlbelegungsabgabe zusammen nicht mehr zahlen müssen als den im Mietspiegel festgelegten Mittelwert für eine vergleichbare Wohnung. Doch der im Mietspiegel festgelegte Wert ist abzüglich der kalten Betriebskosten mitunter niedriger als die höchstzulässige Fehlbelegungsabgabe von 5,50 Mark pro Quadratmeter.

Die daraus resultierenden Verluste für das Land hat Dieter Blümmel vom Verband der Haus- und Grundbesitzer errechnet. Er befürchtet Einbußen zwischen 100 und 250 Millionen Mark und fordert vom Bausenator, das Gesetz umgehend zu ändern. Blümmel: „Es ist unverständlich, daß Millionäre keine Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen, während an allen Ecken und Enden das Geld fehlt.“ adn

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