: Gerichte handeln unterschiedlich-betr.: "RAF-Gefangene stellten Haftentlassungsanträge", taz vom 15.1.93
betr.: „RAF-Gefangene stellten Haftentlassungsanträge“,
taz vom 15.1.93
Sie schreiben, daß von den RAF- Gefangenen jetzt erstmals Christine Kuby, Irmgard Möller und Hanna Krabbe Anträge auf Haftentlassung gestellt haben. Wie Sie in der taz im November/Dezember geschrieben haben, stellten auch Karl-Heinz Dellwo und Lutz Taufer Anträge auf Haftentlassung. Sie haben nur vergessen zu berichten, daß die Anhörungen dieser Gefangenen schon im voraus abgesagt worden sind. Der angegebene Grund dafür war die Forderung des Gerichts, daß zuerst psychiatrische Gutachten erstellt werden müßten. Bei Christine Kuby war dies nicht vor der Anhörung notwendig, es wird allerdings jetzt nach der Anhörung verlangt.
Warum die Gerichte so unterschiedlich handeln, läßt sich wohl nur damit erklären, die Entscheidungen solange wie möglich rauszögern zu wollen. Im übrigen sind psychiatrische Gutachten zur Entlassung nicht zwingend notwendig. Auch dies ist eine Entscheidung der Justiz, die RAF-Gefangenen zu entpolitisieren und eventuell als psychisch krank zu definieren. Und ebenso lassen sich die Verfahren auch endlos hinauszögern.
Warum Gefangene, die Widerstand gegen diesen Staat (zum Beispiel im Vietnamkrieg) gezeigt haben, mit zigmal lebenslänglich inhaftiert werden, während diejenigen, die die Interessen des Staates unterstützen – und das passiert durch die Ermordung und Bedrohung von Asylsuchenden – freigelassen oder gering bestraft werden, kann sich ja jede/r selbst überlegen. Cornelia Döllermann-Nölting, Celle
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