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Alteigentümer hoffen

■ Rückgabe der Mauergrundstücke?

Berlin. Alteigentümer von Mauergrundstücken dürfen auf eine Rückübertragung der Immobilien hoffen. Wie die Neue Zeit gestern berichtete, zeichnet sich im Bundestag eine Mehrheit für einen entsprechenden Änderungsantrag zum Zweiten SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ab.

Der Vorsitzende des Bundestagsrechtsausschusses, Horst Eylmann (CDU), forderte die Rückgabe der Grundstücke und sagte, die bisherige Haltung des Bundes, Enteignungen wegen des Mauerbaus als rechtmäßig anzusehen, sei „mit rationalen Argumenten nicht erklärbar“. CDU/CSU und FDP drängen offenbar auf eine Verabschiedung der Gesetzesänderung noch vor der Sommerpause. Bei einer Klausurtagung von Rechtspolitikern der Union und der FDP hatte sich eine Mehrheit für diese Lösung ausgesprochen. Das FDP- Präsidium hat sich danach ebenfalls mehrheitlich für eine Änderung ausgesprochen.

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne begrüßte gestern die Entwicklung und forderte den Senat auf, bis zur Änderung der Gesetzeslage nicht über die Mauergrundstücke zu verfügen. ADN/taz

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