: War Croissant nur „Abschöpfungskontakt“?
■ Stasi-Offizier entlastet linken Anwalt
Berlin (taz) – Rechtsanwalt Klaus Croissant war nach Angaben des früheren stellvertretenden Leiters der Abteilung Terrorismusbekämpfung, Günter Jäckel, „kein Mann des Geheimdienstes“. Dies erklärte der Ex-Stasi-Offizier gestern vor dem 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichtes. Croissant, dem die Bundesanwaltschaft geheimdienstliche Tätigkeit für die Stasi zur Last legt, hätte als Agent nicht geworben werden können. Er sei dazu nicht nur zu bekannt gewesen, er habe auch aus seiner positiven Haltung zur DDR keinen Hehl gemacht. Die Funktion des früheren RAF-Verteidigers berschrieb der 58jährige mit „Abschöpfungskontakt“. Der sei allerdings ergiebig gewesen – Croissant habe nicht nur „schriftlich und mündlich“ Einblicke in die Strukturen und personelle Besetzung linksradikaler Bewegungen vermitteln können, er habe auch regelmäßig Publikationen, Strategiepapiere und Flugblätter der „Szene“ beschafft. Im Schnitt habe er sich alle ein bis zwei Monate mit den Abgesandten Mielkes getroffen. Über den MfS-Charakter seiner Gesprächspartner sei er nicht informiert worden.
Die Zahlung von 71.000 DM, von der Bundesanwaltschaft als „Agentenlohn“ bezeichnet, wertete Jäckel als Entgeld für entstandene Kosten und für den Kauf von Videogerät, Farbfernseher oder Gartengeräte. Auch Croissants Lebensgefährtin Brigitte Heinrich sei von erheblichem Interesse gewesen. Die förmliche „Übergabe“ der grünen EP-Abgeordneten an Wolfs „Hauptabteilung Aufklärung“ sei aber gescheitert, weil der Kontakt zur ihr fast ausschließlich über Croissant lief. Er sei aber nur Kurier gewesen.
Seinen Decknamen habe er Croissant in Anlehnung an das Märchen „Sterntaler“ gegeben. Die RAF habe wegen ihres Symbols den Decknamen „Stern“ getragen, so habe er den von der RAF „abgefallenen“ Croissant „Taler“ genannt. Wolfgang Gast
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