: Taube Ohren
Liebe LeserInnen,
es ist in letzter Zeit einiges über meinen „Fall“ geschrieben worden, d.h. über die Aberkennung meiner Aufenthaltserlaubnis hier in Deutschland und meine drohende Abschiebung. Ich habe wie in den verschiedenen Berichten zu lesen war, ein Studium an der Hamburger Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) absolviert, um danach an der Universität Hamburg Politik studieren zu können. Ich möchte mir - und vor allen Ihnen - an dieser Stelle eine weitere Schilderung des Falles ersparen, sondern vielmehr Stellung beziehen zu dem vom Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen mich gefällten Ureil und der Begründung des Petitionsausschusses zur Ablehnung meines Gesuches:
1. Die Begründung des OVG, wonach dem Studium an der HWP ein anderer Aufenthaltszweck als dem Universitätsstudium zugrunde liegt, ist unrichtig. Ich habe beide Hochschulen besucht, um zu studieren. Laut § 32 des Hamburgischen Hochschulgesetzes - das auch den „Herren von der Justiz“ bekannt sein dürfte - muß ein ausländischer Student die Hochschulzugangsberechtigung an der HWP erlangen, um an die Universität wechseln zu dürfen. Ich möchte hier noch einmal darauf hinweisen, daß ich nicht der erste ausländische Student bin, der von der HWP an die Universität gegangen ist.
2. Ich wurde vom Senat und von der CDU verdächtigt - obwohl keine Beweise dafür vorlagen - mit meinem Anliegen „die Verfestigung meines Aufenthaltes“ und damit „letztlich die Einwanderung erreichen“ zu wollen. Mir ist es unbegreiflich, warum meine wiederholt erklärte Absicht, nach Beendigung meines Politikstudiums nach Ghana zurückzukehren, um dort im Auswärtigen Amt zu arbeiten, auf derart taube Ohren gestoßen ist, zumal für dieses Vorhaben ein Universitätsstudium unerläßlich ist.
Wer Menschen leichtfertig beschuldigt, ohne auch nur einmal das Gespräch mit dem Betroffenen selbst - also mit mir - gesucht zu haben, dem ist einiges zuzutrauen.
Mir ist bekannt, daß sich alle traditionellen Parteien (CDU, FDP und SPD) angeblich der Wahrung der Moral, der Wahrheit und der Gerechtigkeit verpflichtet fühlen. Wenn sie aber, wie in meinem Fall, gleich alle drei genannten Tugenden so leicht über Bord werfen, disqualifizieren sie sich selbst als „Demokraten“.
Jährlich werden auch in Hamburg Empfänge für die VertreterInnen der auswärtigen diplomatischen Dienste veranstaltet. Häufig kommen die Gäste aus Afrika, Asien oder Lateinamerika. Es wird über wirtschaftliche Zusammenarbeit beraten und über Kooperation in kulturellen und politischen Bereichen diskutiert. Diese Beratungen und die „Zusammenarbeit“ stehen regelmäßig unter dem großen Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Wie aber können diese großartig scheinenden Aktivitäten über Tausende von Kilometern hinweg noch glaubwürdig sein, wenn gleichzeitig einem Menschen, der in dieser Stadt lebt und studiert, um gerade diese „Selbsthilfe“ zu leisten, jede Unterstützung verweigert wird? Mit freundlichen Grüßen Seth Quartey
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