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Frau als Sexobjekt

■ Porno bei „Premiere“ beanstandet

Hamburg (taz) – Mit der Ausstrahlung des Erotik-Streifens „Rache aus Leidenschaft“ hat der Pay-TV-Kanal „Premiere“ nach Ansicht der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM) gegen das Pornographieverbot im Mediengesetz verstoßen.

Die Aufsichtsbehörde über den Privatfunk bewertete den Film, der im Oktober und November mehrmals verschlüsselt nach 23.00 Uhr gesendet worden war, als eine Aneinanderreihung von Geschlechtsverkehrszenen und als Darstellung „der Frau als bloßes Objekt sexueller Begierde“, lediglich umrahmt von einer „trivialen“ Handlung.

Auf mehr als eine förmliche Beanstandung gegen den in der Hansestadt lizenzierten Sender werde aber verzichtet, erklärte der HAM-Vorstand letzten Donnerstag. Statt dessen vertraue er auf das „Premiere“-Versprechen, künftig durch „noch kritischere Vorprüfungen“ ähnliches zu vermeiden.

Die Verantwortlichen des Privatkanals halten den beanstandeten Film zwar nicht für pornographisch, haben sich aber die HAM-Kritik „zu Herzen genommen“: „Wir wollen nicht das Image eines Porno-Programms“, so Kay Flatau von der „Premiere“- Rechtsabteilung, aber auch keinen Verzicht auf „hochklassige Erotikfilme“. Angestrebt sei „ein behutsamer und delikater Umgang mit diesem Teil unseres Lebens“, um sich von den Soft-Porno-Produktionen auf anderen Kanälen zu unterscheiden. bem

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