Per Fallschirm in die Bannmeile?

■ Protest gegen neues Asylgesetz: Heute noch klein, später spektakulär/ Aufruf zur Verletzung der Bannmeile

Bonn (taz) – Mit einer Mahnwache zur ersten Lesung der Asylverfahrensgesetze protestiert gegenüber dem Regierungsviertel heute morgen der „Trägerkreis Aktion Asylrecht“ gegen den „geplanten Abbau des Menschenrechts auf Asyl“. Bei der relativ kleinen Veranstaltung – eine Handvoll Demonstranten präsentiert das Transparent „Bürger, schützt Eure Verfassung! Zertreten durch Abgeordnete verboten!“ – soll es nicht bleiben: Der Trägerkreis, ein bundesweiter Zusammenschluß aus Friedensgruppen, Rüstungsgegnern, Grünen und Flüchtlingsinitiativen, stellte gestern der Presse den Plan weiterer Aktionen für den Tag der zweiten und dritten Lesung vor.

Während das „Netzwerk Friedenskooperative“ außerhalb der Verbotszone zur Dauermahnwache mobilisiert, ruft hiervon unabhängig eine „Aktion Ziviler Ungehorsam“ zur friedlichen Belagerung des Bundestages auf – in der Bannmeile. Parallel schwebt dem Trägerkreis ein Gottesdienst ebenfalls in der Verbotszone vor, der als religiöse Veranstaltung indes nicht unter das Versammlungsgesetz fällt und somit dort keine strafbare Handlung darstellt.

Das Hamburger „Büro für notwendige Einmischung“ soll für originelle Einlagen verantwortlich zeichnen. Sprecher Frank Eyssen deutete an, man erwäge unter anderem das Landen in der Bannmeile per Fallschirm. Katina Schubert, Vertreterin der außerparlamentarischen Aktionsgruppen, wandte sich gegen Presseberichte, denenzufolge gewaltsame Ausschreitungen autonomer Demonstranten zu erwarten seien. „Das tatsächliche Geschehen“, so Organisator Manfed Stenner, der auch Mitglied im Bonner Polizeibeirat ist, „wird vom Verhalten der Polizei abhängen“.

Bonns Polizeipräsident Michael Kniesel hatte vor wenigen Wochen in einem Bannmeilen-Prozeß mit der Aussage überrascht, seine Polizei könne auf die Verbotszone „gut verzichten“. Bernd Neubacher