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"Auch Polizisten können irren"

■ Freispruch für Andresen und Gauger / Schelte für Staatsanwalt und Staatsschutz / GAL für Untersuchungsausschuß

/ Schelte für Staatsanwaltschaft und Staatsschutz / GAL für Untersuchungsausschuß

„Im Namen des Volkes: Die Angeklagten werden freigesprochen. Für die Untersuchungshaft ist ihnen eine Entschädigung zu zahlen.“ Kaum hatte gestern um 11.09 Uhr der Itzehoer Landrichter Manfred Selbmann das Urteil gegen die Rot- Floristen Knud Andresen und Ralf Gauger verkündet, brach tosender Beifall aus. Mit dem Freispruch im sogenannten „Plattenlegerprozeß“ ging eines der skurrilsten Staatsschutzverfahren der letzten Jahre zu Ende.

Das Ambiente glich einer Uni-VV. Über 200 Zuhörer und Journalisten hatten sich in den Saal 28 des Landgerichts gedrängelt, viele fanden nur auf dem Fußboden oder auf Fensterbänken Platz. In der Menge auch der Zeugenberater der Hamburger Polit-Polizei. Vor dem Saal die „Volksküche“ von Gaugers Eltern, die sie für BesucherInnen eingerichtet hatten.

Richter Manfred Selbmann genoß es sichtlich, eine zweistündige Abrechnung mit der Itzehoer Anklagebehörde und dem Hamburger Staatsschutz vorzunehmen. Selbmann konterte die Attacke von Anklägerin Heike Roitsch von Almeloe, die dem Gericht anläßlich eines Resümees Parteilichkeit vorgeworfen und nach öffentlicher Kritik beleidigt auf „Freispruch“ plädiert hatte, obwohl sie die Rot-Floristen für „schuldig“ hält. „Wäre ich Staatsanwalt gewesen, hätte ich meine Auffassung klar und ausführlich dargelegt“, so Selbmanns Kritik. „Öffentliche Tiefschläge muß man abkönnen, wie wenn Wasser abspritzt von einem Nilpferd.“

Nach Selbmanns Auffassung hat die Anklägerin „leichtgläubig“ die Polizeiversion übernommen. Zwar gehe er nicht davon aus, daß die vier Staatsschützer ein „Konstrukt“ aufgebaut haben, „doch könnten auch Polizisten irren“. „Es gibt keinen Zeugen, gleich welchen Berufsstands, dessen Aussage nicht überprüft werden muß.“

Fein säuberlich arbeitete Selbmann heraus, warum es damals während der Observation in Pinneberg zur Verwechslung gekommen sein könnte. Aufgrund der Instruktionen seien die Staatsschützer davon ausgegangen, daß es sich bei Gauger/Andresen um Personen des RAF-Umfelds gehandelt habe. Als die Fahnder dann zwei Personen auf den Gleisen gesehen hätten, glaubten sie aufgrund des eingeprägten Feindbildes „kurzschlußartig“, die beiden wiederzuerkennen.

Verärgert zeigte sich Selbmann darüber, daß „Hintermänner im

1LKA“ Akten und Zeugenaussagen „manipuliert und beeinflußt“ hätten, zudem habe der Staatsschutz mit „Verdachtsdunstglocken“ operiert, um die Pannen bei der Ope-

1ration — die von Gauger und Andresen als „Aktion Ofenschuß“ bezeichnet wird — zu vertuschen.

Innensenator Werner Hackmann wies gestern in einer Erklärung den

1Vorwurf der Manipulation zurück. Die GAL hingegen fordert einen Untersuchungsausschuß. Kai von Appen

Siehe auch Seite 2

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