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Initiative gescheitert

■ Keine Einigung zwischen CDU und SPD zur doppelten Staatsbürgerschaft

Berlin. Von Berlin aus wird es keine politischen Impulse zur Änderung des Staatsbürgerrechts geben. Die Koalitionsparteien konnten sich nicht auf eine Neufassung der entsprechenden Regelungen des Ausländerrechts einigen. Der Fraktionsvorsitzende der SPD, Ditmar Staffelt, erklärte nun die Verhandlungen mit der CDU über die Bundesratsinitiative für gescheitert. Allerdings kursieren im Bonner Gesetzgebungsverfahren bereits sechs unterschiedliche Entwürfe der Parteien und der Bundesregierung.

Nach Einschätzung des ausländerpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Roland Gewalt, ist deshalb ein Antrag aus Berlin eigentlich nicht mehr erforderlich. Lediglich mit eigenen Vorstellungen zum Opferentschädigungsgesetz wird Berlin in dem Länderorgan initiativ werden.

Die Beratungen über die Initiative zur doppelten Staatsbürgerschaft waren als Gradmesser für die ausländerpolitischen Gemeinsamkeiten der Koalitionspartner gewertet worden. Während die SPD den hier lebenden Ausländern generell diese rechtliche Möglichkeit zuerkennen wollte, sprach sich die CDU dafür lediglich in einer eng begrenzten Zahl von Fällen aus. Neben der bereits im Ausländergesetz fixierten Ausnahme für die Ausländer, die aus ihrer alten Staatsbürgerschaft nicht entlassen werden, wollten die Christdemokraten die doppelte Staatsbürgerschaft nur zulassen, wenn der Betroffene anderenfalls in seinem Heimatland mit einem Einreiseverbot oder mit Einschränkungen seiner Bewegungsfreiheit rechnen muß sowie wenn ihm Ausschluß von der Erbfolge oder die Enteignung seines Grundbesitzes droht.

Obwohl sich auch seine Parteifreundin, die Ausländerbeauftragte Barbara John, für die Vorstellungen der SPD ausgesprochen hatte, ist für Gewalt klar, daß die CDU bei den Vorschlägen des Koalitionspartners „nicht mitmacht“. Dem ausländerpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Eckehard Bartel, waren hingegen die CDU- Vorstellungen so weit von den Positionen der SPD und der FDP entfernt, daß sich die SPD damit lächerlich gemacht hätte.

Einigkeit besteht zwischen den Koalitionsparteien hingegen über die Neufassung des Opferentschädigungsgesetzes. Nach ihren Vorstellungen sollen zukünftig auch Ausländer, die Opfer einer politsch motivierten Gewalttat geworden sind, entschädigt werden, deren Heimatland dies den dort weilenden deutschen Staatsbürgern nicht zubilligt. Doch auch diese Initiative hat allenfalls ergänzenden Charakter, da ein entsprechendes Gesetzesvorhaben bereits eingeleitet wurde. dr

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