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Erneut verweigerte Gericht Schwulen die Ehe

Köln (dpa/taz) – Wieder hat ein Gericht Homosexuellen das Recht auf die Ehe abgesprochen: Das Oberlandesgericht Köln (OLG) lehnte in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung den Antrag zweier heiratswilliger Männer ab, die auf gerichtlichem Wege den Erlaß des Aufgebots beim Bonner Standesamt erzwingen wollten. Zur Begründung hieß es, ein Aufgebot diene der Vorbereitung der Eheschließung. Nach der derzeitigen Rechtslage sei sie jedoch unter gleichgeschlechtlichen Personen ausgeschlossen. (Az.: 16 Wx 57/93)

Bei ihrem Vorstoß zum OLG Köln beriefen sich die heiratswilligen Schwulen auf die Entscheidung eines Frankfurter Amtsgerichts. Dieses hatte als erstes deutsches Gericht im vergangenen Dezember einen Standesbeamten angewiesen, das Aufgebot für drei homosexuelle Paare „mit dem Zwecke der Eheschließung“ zu erlassen. Die Amtsrichterin hatte die Ansicht vertreten, das Heiratsverbot bei Gleichgeschlechtlichkeit verstoße gegen das Grundrecht der Freiheit auf Eheschließung. Eine Definition der Ehe finde sich weder im Grundgesetz noch in anderen Gesetzen.

Das OLG Köln wertete die Frankfurter Entscheidung jedoch als „gänzlich verfehlt“. Damit werde den Gerichten eine Kompetenz zugewiesen, die allein dem Gesetzgeber zukomme. Auch der dem Artikel sechs des Grundgesetzes zugrunde liegende Begriff der Ehe stelle „auf die auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft eines Mannes mit einer Frau“ ab. Dies sei überdies ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

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