: Gütliche Einigung
■ Klägerin erhält Nutzungsrechte
Berlin. Der Rechtsstreit um ein enteignetes jüdisches Familiengrundstück am Checkpoint Charlie ist gestern mit einer gütlichen Einigung beigelegt worden. Die US-Investorgruppe Central European Development Corporation (CECD) teilte mit, daß die frühere Besitzerin, Hilde Frank, einen „angemessenen“ wirtschaftlichen Ausgleich für das 439 Quadratmeter große Areal, das das Land Berlin nach dem Investitionsvorranggesetz der CECD zugesprochen hatte, erhält. Außerdem bekomme die Familie Frank-Romann die Möglichkeit, einen Teil des Geschäftszentrums, das die CECD am Checkpoint Charlie errichten will, wirtschaftlich zu nutzen.
Die 75jährige Hilde Frank, geb. Romann, die 1938 in die USA emigriert war, hatte im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung der Senats-Bauverwaltung geklagt, den von den Nationalsozialisten enteigneten Familienbesitz der CECD zu übertragen. Frau Franks Anwälte hatten vor dem Gericht argumentiert, daß das Investitionsvorranggesetz in diesem Fall nicht habe angewendet werden dürfen, da das Grundstück in der DDR in der sogenannten Liste C geführt worden sei. Wegen seiner Nähe zum Grenzübergang Checkpoint Charlie wurde das Grundstück 1966 dennoch erneut enteignet und in Volkseigentum überführt. Nach Angaben der CECD will Frau Franks Neffe in dem künftigen Geschäftszentrum eine Medienagentur eröffnen. Im Angedenken an die von den Nazis verfolgte Familie Romann soll an dem fertiggestellten Gebäude eine Gedenktafel angebracht werden. AFP
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