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Senator will Gewerbe- mietern helfen

Berlin. Für eine Änderung des Vermögensgesetzes zugunsten langfristiger Mietverträge bei Ostberliner Gewerberäumen hat sich Wirtschaftssenator Meisner (SPD) eingesetzt. Die Fassung des §3 des Vermögensgesetzes verbiete bei Grundstücken, die mit Rückübertragungsansprüchen belastet sind, den Abschluß langfristiger Mietverträge, beklagte Meisner. Viele Gewerbetreibende wären Meisner zufolge bereit, heruntergekommene Geschäftsräume im Ostteil der Stadt auf eigene Kosten instandzusetzen, wenn sich durch langfristige Mietverträge ihre damit verbundenen Aufwendungen auch auszahlen könnten. In einem Schreiben an die IHK befürwortete Meisner eine entsprechende Änderung des Vermögensgesetzes, um „das Engagement investitionswilliger Mieter zu nutzen“.

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