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Gegendarstellung-betr.: "Millionengrab in Schönberg", taz vom 3.4.93

In der taz vom 3.4.1993 wird unter der Überschrift „Millionengrab in Schönberg“ unter anderem die Behauptung aufgestellt, die Kanzlei der Rechtsanwälte Kubicki, Dr. Scholtis und Partner habe die Firmengruppe des Herrn Adolf Hilmer gegenüber dem Bundeskartellamt vertreten. Diese Behauptung ist unrichtig. Richtig ist statt dessen, daß eine Vertretung der Firmengruppe des Herrn Adolf Hilmer gegenüber dem Bundeskartellamt durch uns zu keiner Zeit erfolgt ist.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß ein diesbezügliches Mißverständnis dadurch entstanden sein mag, daß wir ein uns nachrichtlich zur Kenntnis gebrachtes, an das Bundeskartellamt gerichtetes Schreiben der VEBA Kraftwerke Ruhr AG an unsere Mandantschaft weitergeleitet haben.

Kiel, den 5.4.1993 Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Wolfgang Kubicki

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