: Gegendarstellung-betr.: "Millionengrab in Schönberg", taz vom 3.4.93
In der taz vom 3.4.1993 wird unter der Überschrift „Millionengrab in Schönberg“ unter anderem die Behauptung aufgestellt, die Kanzlei der Rechtsanwälte Kubicki, Dr. Scholtis und Partner habe die Firmengruppe des Herrn Adolf Hilmer gegenüber dem Bundeskartellamt vertreten. Diese Behauptung ist unrichtig. Richtig ist statt dessen, daß eine Vertretung der Firmengruppe des Herrn Adolf Hilmer gegenüber dem Bundeskartellamt durch uns zu keiner Zeit erfolgt ist.
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß ein diesbezügliches Mißverständnis dadurch entstanden sein mag, daß wir ein uns nachrichtlich zur Kenntnis gebrachtes, an das Bundeskartellamt gerichtetes Schreiben der VEBA Kraftwerke Ruhr AG an unsere Mandantschaft weitergeleitet haben.
Kiel, den 5.4.1993 Rechtsanwalt Dipl.-Vw. Wolfgang Kubicki
Die tageszeitung ist nach dem Pressegesetz verpflichtet, Gegendarstellungen unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt abzudrucken.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen