: Mit dem Tarifrecht auf du und du
Ein Tarifvertrag ist eine Vereinbarung, die zwischen Gewerkschaften und Unternehmerverbänden abgeschlossen wird. Darin kann im Prinzip alles vereinbart und geregelt werden. Lohn, Arbeitszeit, Lohnfortzahlung, Kündigungsschutz, Rationalisierungsschutz, Einführung neuer Techniken, Gleichberechtigung am Arbeitsplatz ... Da in Deutschland das Branchenprinzip herrscht, gelten die Verträge für den ganzen Berufszweig. Will heißen: Schließt die Gewerkschaft für die Metallindustrie einen Tarifvertrag ab, gelten die Vereinbarungen für alle Metallbetriebe.
Sollte ein Betrieb den Versuch unternehmen, durch Austritt aus dem Arbeitgeberverband „Tarifflucht“ zu betreiben, kann die Gewerkschaft Haustarifverträge durchsetzen. Tarifverträge können eine unterschiedliche Laufzeit haben. Lohntarife werden in der Regel für ein Jahr abgeschlossen, Manteltarife haben eine längere Laufzeit. Die Tarifvereinbarungen sind bindend und haben Rechtskraft. Die Gewerkschaften unterliegen während der Geltungsdauer der Friedenspflicht, sie dürfen keine Arbeitskämpfe durchführen. In der Geschichte der Bundesrepublik ist es bisher noch nie vorgekommen, daß ein Unternehmerverband — wie nun Nordmetall — einen geltenden Tarifvertrag für nichtig erklärt. kva
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