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Naturgesetze contra Menschenrechte

■ betr.: "Das Recht der Natur", taz vom 27.3.93

betr: „Das Recht der Natur“ von Franz Alt, taz vom 27.3.93

[...] Wenn – zumal in Deutschland – auf ein höheres Ganzes verwiesen wird und solche Wörter wie „Schicksal“, „Gemeinschaft“ oder „Naturgesetz“ im Zusammenhang mit politischen Handlungsaufforderungen fallen, fängt bei mir ein ganzes Pult roter Lämpchen an zu blinken. [...] Es gibt Unterströmungen der Umweltdiskussion, die eine starke Affinität zu völkischem Blut-und-Boden-Denken und reaktionären Menschen- und Gesellschaftsbildern aufweisen. Das ist nicht neu, es gab diese Strömungen in der Ökologiebewegung immer schon; der Auseinandersetzung mit ihnen und der Aufdeckung ihrer Wurzeln kommt aber heute leider eine besonders dringliche Aktualität zu. Prominente Apologeten wie Herbert Gruhl, der kaum verhüllt für Militärdiktatur und Völkermord als Mittel der Umweltpolitik plädiert und das mit ehernen „Naturgesetzen“ begründet, stellen da nur die Extreme dar. Naturgesetze und Menschengesetze haben lediglich sprachliche Gemeinsamkeiten; sie existieren jeweils auf ganz verschiedenen Ebenen. Letztere mit ersteren begründen zu wollen, ist immer Ausfluß gefährlicher Ideologien.

Der von Franz Alt aufgegriffene Vorschlag, der Natur in einer juristischen Konstruktion ein Klagerecht zu verleihen, ist sicher diskussionswürdig. Man müßte sich dann nämlich darüber Gedanken machen, was das eigentlich ist, die „Natur“, und man würde feststellen, daß es vor allem die zeit- und kulturabhängige Wahrnehmung ist, die uns die Natur erst zu dieser macht. Franz Alt meint wahrscheinlich, und das wäre bestimmt kein falscher Ansatz, eine Ethik des Lebensrechts auch nichtmenschlicher Lebewesen. Eine solche Ethik gründet sich aber eben auf eine bewußte Unterscheidung von – nennen wir's ruhig so – gut und böse und nicht auf die Postulierung eines Naturgesetzes, unter dem dann doch nicht „der Mensch“, sondern sehr verschiedene Menschen mit sehr verschiedenen Interessen von wieder anderen Menschen mit wieder anderen Interessen beherrscht würden. Naturgesetze können Politik und die Auseinandersetzung über die richtige weder rechtfertigen noch ersetzen. Ulrich Holberg, Berlin

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