piwik no script img

■ RechtsaußenMildes Urteil

Flensburg (AP) – Das Landgericht Flensburg hat am Montag einen 21jährigen Skinhead zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub verurteilt. Der Angeklagte habe in der Silvesternacht 1990 einen Stadtstreicher zu Boden geschlagen und den Wehrlosen mit Stiefeln getreten, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Stadtstreicher war sechs Tage später an den Folgen der Verletzungen gestorben, nachdem er entgegen dem Rat der Ärzte das Krankenhaus verlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Arbeitslosen ursprünglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, den Vorwurf aber nicht aufrechterhalten. Der Jugendliche wurde auch wegen mehrerer kleinerer Delikte wie Raub einer Handtasche, Diebstahl und Hehlerei verurteilt. Weil der Angeklagte bei seinen Taten teilweise betrunken war, blieb das Gericht unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von sechs Jahren.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen