■ Rechtsaußen: Mildes Urteil
Flensburg (AP) – Das Landgericht Flensburg hat am Montag einen 21jährigen Skinhead zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und Raub verurteilt. Der Angeklagte habe in der Silvesternacht 1990 einen Stadtstreicher zu Boden geschlagen und den Wehrlosen mit Stiefeln getreten, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Stadtstreicher war sechs Tage später an den Folgen der Verletzungen gestorben, nachdem er entgegen dem Rat der Ärzte das Krankenhaus verlassen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Arbeitslosen ursprünglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, den Vorwurf aber nicht aufrechterhalten. Der Jugendliche wurde auch wegen mehrerer kleinerer Delikte wie Raub einer Handtasche, Diebstahl und Hehlerei verurteilt. Weil der Angeklagte bei seinen Taten teilweise betrunken war, blieb das Gericht unter der vom Staatsanwalt geforderten Strafe von sechs Jahren.
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