piwik no script img

Mann obsiegt

Berlin. Eine schon ausgewählte Bewerberin für eine Stelle Steueramtmann/Steueramtfrau darf ihre neue Tätigkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufolge nicht aufnehmen. Auf Antrag eines nach dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) abgelehnten Stellenbewerbers wurde dem Finanzsenator über eine einstweilige Anordnung vorläufig untersagt, die Stelle zu besetzen. Zur Begründung verwies das Gericht auf bereits zuvor vorgebrachte Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit eines Teiles des LADG, die auch vom OVG bestätigt wurden. Nach diesem Gesetz sind Frauen, deren Qualifikation der der männlichen Mitbewerber gleichwertig ist, gegenüber männlichen Bewerbern solange bevorzugt zu befördern, bis der Anteil der Frauen in den entsprechenden Besoldungsgruppen mindestens 50 Prozent beträgt. Die Richter haben jedoch Bedenken, ob sich diese Regelung mit Paragraph 7 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vereinbaren läßt, wonach Ernennungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen sind.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen