Datenschützer gegen Lauschangriffe

Die Einführung des Lauschangriffs auf Privatwohnungen muß strikt abgelehnt und verhindert werden. Dies erklärte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Hans-Hermann Schrader. Darin seien sich die norddeutschen Datenschutzbeauftragten und die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union einig. Zwar müsse die organisierte Kriminalität effektiv bekämpft werden, doch der persönlichste Bereich der Bürger dabei auch unangetastet bleiben. Die polizeilichen Ermittlungsbefugnisse seien in den vergangenen Jahren systematisch verschärft worden, die Einführung des Lauschangriffs ließe einen Durchbruch im Kampf gegen das organisierte Verbrechen nicht erwarten. Die Politiker dürften das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht weiter einschränken.