SFB-Frauenvertreterin darf bleiben

Berlin. Die Ende Februar durch den Intendanten Günter von Lojewski abgesetzte Frauenvertreterin des SFB kann nun doch ihre Arbeit wiederaufnehmen. Die siebte Kammer des Verwaltungsgericht ordnete die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Abberufung an. Die Rechtsabteilung des SFB war damals zu dem Ergebnis gekommen, daß der Intendant zur Amtsenthebung gezwungen gewesen sei, nachdem eine weitere Frau im Sender gegen die Wahl der Frauenvertreterin geklagt hatte. Aus dem gleichen Grund mußten auch in einigen Bezirksämtern Frauen diesen Posten abgeben: Das Parlament hatte vergessen, im Landesantidiskriminierungsgesetz eine detaillierte Wahlordnung für die Frauenvertreterinnen im öffentlichen Dienst zu formulieren. Mit dem neuen, seit 25. April gültigen Landesgleichstellungsgesetz wird nun geregelt, daß die noch nach dem alten Gesetz, also „rechtswidrig“ gewählten Frauenvertreterinnen bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit ihre Arbeit ausführen dürfen.