■ Mit Konzessionen auf du und du
: RWEs Portokasse

Berlin (taz) – Der RWE- Konzern hat derzeit großen Ärger mit den Konzessionsverträgen, die ihm die Monopolstellung bei der Stromlieferung in bestimmten Kommunen geben. Das Kartellamt überprüft eine Konzession im niederrheinischen Kleve, und das NRW- Wirtschaftsministerium in Düsseldorf hält die zum 1. Januar 1993 geschlossenen Konzessionsverträge zwischen dem Konzern und den Eifelkommunen Monschau, Simmerath und Roetgen für nichtig.

Nach dem alten Vertrag bezahlte die RWE jährlich zwei Millionen Mark Konzessionsabgaben für das Recht, in den drei Kommunen den Strom zu liefern. Den Geldsegen teilen sich die Kommunen und der Kreis, der damals für die Kommunen den Vertrag abschloß.

Ende 1994 laufen durch eine Gesetzesänderung nun bundesweit alle Altkonzessionsverträge aus. Für die Zeit danach hätte also für die Eifelkommunen ein neuer Vertrag ausgehandelt werden müssen. Den Kreis brauchen sie nicht mehr, die Konzessionsabgabe können sie künftig allein kassieren.

Anwärter gab es mehrere. Die Aachener Straßenbahn- und Energie AG (ASEAG) hatte den drei Kommunen bereits ein Angebot vorgelegt. Doch bevor der RWE-Konkurrent überhaupt zum Zuge kommen konnte, kündigte der zuständige Kreistag Aachen den alten Konzessionsvertrag vorzeitig zum 1.1.1993 und verzichtete damit auf zwei Millionen Konzessionsabgaben für die Jahre 1993 und 1994. Die drei Gemeinden schlossen sofort neue Verträge mit der RWE ab, schließlich können sie jetzt die Konzessionsabgaben allein behalten. Aber warum verzichtete der Kreis auf seine Millionen?

Die Antwort lag in der Portokasse. Der RWE-Konzern half bei der schnellen Entscheidung des Kreistages nämlich nach. Er zahlte ohne Gegenleistung 1,5 Millionen Mark an den Kreis für die entgangenen Konzessionserträge, die drei Kommunen noch einmal 380.000 Mark. Mit den Zinserträgen sind die 2 Millionen komplett. Klaus Müller von den Aachener Grünen kommentierte: „RWE hat den Kreis Aachen geschmiert, um sich die lästige Konkurrenz ASEAG vom Halse zu halten.“

Die Rache folgte auf dem Fuße. Nach Ansicht der Energieaufseher im Düsseldorfer Wirtschaftsministerium verstoßen die Ausfallszahlungen nämlich gegen die Konzessionsabgabeverordnung. Der neue Vertrag sei daher ungültig, und das Geld müsse zurückerstattet werden. Drohend wedelt die Energieaufsicht den Beteiligten schließlich sogar mit dem Paragraphen 812, mit bürgerlichem Namen „unrechtmäßige Bereicherung“. Harald Ronge