piwik no script img

■ ZeitarbeitBetriebsrat beschützt

Kassel (AFP) – Der Betriebsrat eines Unternehmens, das sich Arbeitnehmer bei Zeitvertragsfirmen ausleiht, hat auch für diese Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Betriebsvereinbarungen, die das Weisungsrecht des Arbeitgebers einschränken, gelten danach auch für die Leiharbeitnehmer. Den Interessen des entleihenden Betriebes dürften die Leiharbeiter nicht ohne Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes ausgeliefert sein. Az.: 1 ABR 38/92

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen