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Weitere Runde im Kampf um die Bananenfreiheit

Mehrere deutsche Fruchtimporteure wollen am Freitag (14. Mai) ihre Klage gegen die neue EG-Bananenmarktordnung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg einreichen. Die Hamburger Rechtsanwälte Gerrit Schohe und Erik Undritz, die eine Gruppe von sechs Bananenimporteuren vertreten, sagten am Dienstag in der Hansestadt, daß an den letzten Details der umfangreichen, etwa 160 Seiten starken Klageschrift noch gefeilt werde. Die Bundesregierung sowie holländische und belgische Importeure wollen ebenfalls vor dem EuGH klagen. Die Einspruchsfrist läuft am Montag (17.Mai) aus.

Neben zahlreicher Verfahrensfehler — unter anderem habe die Kommision das EG-Parlament nur unzureichend über die EG-Verordnung informiert — sehen die Bananenimporteure in der geplanten EG-Bananenmarktverordnung, die am 1. Juli in Kraft treten soll, einen Verstoß gegen das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT). Die Verordnung führe zu einer „Diskriminierung“ einzelner Exportländer sowie zu unlauteren „Marktanteilverschiebungen“ bei den Importeuren. Durch die Lizenzvergabe gingen den Importeuren nach eigener Einschätzung etwa 50 Prozent des Umsatzes verloren, was einer „Enteignung“ gleichkomme, begründete Schohe.

Der Bundesverband deutscher Fruchthandelsunternehmen hat unterdessen die EG-Kommision schriftlich aufgefordert, die Anwendung der Verordnung um ein Jahr hinauszuzögern. Viele Details zur Vergabe der Lizenzen seien von der EG-Kommision überhaupt noch nicht geklärt worden. dpa

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