: Bewährungsstrafe wegen Verschleppung
Berlin. Ein 45jähriger Maschinenbau-Ingenieur aus Berlin- Mitte wurde wegen Verschleppung des 47jährigen früheren kommerziellen Fluchthelfers Rainer S. gestern zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Landgericht setzte die Vollstreckung auf zwei Jahre zur Bewährung aus. Der Angeklagte hatte am 8. Januar 1975 seinen Freund Rainer nach massivem Druck der Stasi durch ein Telefonat aus Westberlin in das Interhotel Stadt Berlin am Alexanderplatz gelockt. Auf dem Weg zu einer Eisbar hatte eine Gruppe von Stasi-Leuten den Fluchthelfer überwältigt. Zu dem Verrat an seinem Freund hatte sich der Angeklagte bewegen lassen, weil ihm nach einer Verhaftung durch die Stasi im November 1974 wegen Beihilfe zur Fluchthilfe eine fünfjährige Gefängnisstrafe angedroht worden war.
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