: Abwerbung gestattet
Frankfurt/Main (dpa) – Die Volkswagen AG darf sieben von General Motors (GM) abgeworbene Wolfsburg gewechselte Manager vorerst weiterbeschäftigen. Die 6. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt lehnte gestern in einer Einstweiligen Verfügung den Erlaß eines Beschäftigungsverbots für die neuen VW-Mitarbeiter ab. Opel habe seine Auffassung, die Einstellung der sieben Führungskräfte bei VW stelle einen Wettbewerbsverstoß dar, vorerst nicht glaubhaft gemacht.
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