Knast für Messerstich

Knast für Messerstich

Ein 18 Jahre alter Auszubildender aus dem Göttinger Umland ist am Freitag in Göttingen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Er hatte im Januar 1992 in Göttingen einen 26 Jahre alten Studenten wegen eines angeblichen Hitlergrußes niedergestochen und lebensgefährlich verletzt. dpa