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Stahmer: Rechts- anspruch prüfen lassen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Paragraphen 218 hat Sozialsenatorin Stahmer (SPD) an alle Frauen appelliert, ihren Rechtsanspruch auf Sozialhilfe prüfen zu lassen. Der Spruch von Karlsruhe, der sie „enttäuscht und befremdet“ habe, beinhalte bei näherer Betrachtung auch zwei positiv zu wertende Feststellungen, betonte die Senatorin gestern. Zum einen habe das Gericht die endgültige Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch der Frau selbst überlassen, „auch wenn sie sich vorher einer intensiven Beratung mit dem klaren Ziel der Austragung der Schwangerschaft unterziehen muß“. Andererseits sei „eindeutig“ festgelegt worden, daß Frauen mit geringen Einkommen innerhalb der Fristenregelung einen Rechtsanspruch auf die Übernahme der Kosten durch die Sozialhilfe haben. Für die Übernahme der Kosten sei es jedoch nicht erforderlich, daß die schwangere Frau Sozialhilfe in Form von „laufender Hilfe zum Lebensunterhalt“ beziehe. Maßgeblich sei die deutlich höher liegende Einkommensgrenze, die das Bundessozialhilfegesetz bei der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ zugrunde legt.

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