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Abbruch des Prozesses gefordert

■ DG-Bank-Verfahren begann mit Antragsflut

Frankfurt/Main (AP/dpa) – Zum Auftakt eines der größten Wirtschaftsstrafprozesse in der Bundesrepublik hat die Verteidigung gestern beantragt, die Verhandlung um die Veruntreuung von 800 Millionen Mark bei der Deutschen Genossenschaftsbank für mindestens drei Monate auszusetzen. Der Antrag wurde unter anderem mit dem schlechten Gesundheitszustand von zwei der vier angeklagten ehemaligen leitenden Angestellten der DG Bank begründet. Die Anwälte rügten auch die Besetzung des Gerichts, meldeten Zweifel an der Auswahl der Schöffen an und bezeichneten deren Berufung als „willkürlich und rechtswidrig“. Mit der Verlesung der rund 600 Seiten starken Anklageschrift konnte nicht begonnen werden.

Der Anklage zufolge sollen die Angeklagten zwischen März 1987 und Februar 1990 mehr als zwei Dutzend Rententermin- und Rentenkassageschäfte mit französischen Banken getätigt haben, ohne daß der Vorstand ihrer Bank darüber informiert war. Da sie eigenmächtig zugesagt hatten, bei den Geschäften auch das Kursrisiko zu übernehmen, war der Bank infolge eines Kurseinbruchs auf dem Markt der Rentenpapiere ein Schaden von 800 Millionen Mark entstanden. Während dem Rentenmakler 30 Millionen Mark zuflossen, sollen sich die vier ehemaligen DG-Bank-Mitarbeiter, darunter ein 35jähriger Direktor sowie zwei Prokuristen, um insgesamt elf Millionen Mark persönlich bereichert haben. Rolf Dieter Kaiser und der Mitangeklagte Friedrich Steil, Ex-Chefrentenhändler der Bank, sitzen seit rund drei Jahren in Untersuchungshaft. Ihre Anwälte beantragten, den Haftbefehl aufzuheben.

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