■ Steuern
: Reiche dürfen sparen

Bonn (dpa) – Die Unternehmensteuerreform mit Wirkung von 1994 an ist gerettet. Nach schwierigen Verhandlungen einigten sich Bund und Länder am Mittwoch im Vermittlungsausschuß auf einige Veränderungen: So soll entsprechend den SPD-Forderungen auf die Verschlechterung der degressiven Abschreibungen von 30 auf 25 Prozent verzichtet werden. Der Spitzensatz bei der Einkommensteuer wird entgegen den SPD-Forderungen für gewerbliche Einkünfte doch von jetzt 53 Prozent gesenkt, und zwar auf 47 Prozent. Der Körperschaftsteuersatz für nicht ausgeschüttete Gewinne beträgt nicht 44, sondern entsprechend der SPD-Forderung 45 Prozent.