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Bremen darf Bremen bleiben

■ CDU: Länderneuregelung nicht gegen Länder und Bevölkerung

„Solange sich die Bremer wehren, solange dürfte eine Neugliederung der Länder nicht möglich sein.“ Peter Kudella, Bremer CDU-Fraktionsvoristzender und Mitglied der CDU/CSU-Arbeitsgruppe für die Verfassungskommission des Deutschen Bundestages, verkündete gestern frohe Botschaft. Eine Neugliederung der Länder, bei der das kleine Bremen oder auch das Saarland möglicherweise aufgelöst werden können, wird künftig nur per Staatsvertrag mit Zustimmung der betroffenen Länder und Bestätigung durch Volksentscheid möglich sein. Das ist am Donnerstag Abend in Bonn im Verfassungsausschuß beschlossen worden. Die bisherigen Regelungen zur Neugliederung der Länder (Art. 29 des Grundgesetzes) bleiben im wesentlichen bestehen. Die Staatsvertrags-Klausel wird als Absatz 8 des Artikels 29 ergänzt. Kommt es in dieser Frage zu einem Volksentscheid, so will es der neue Absatz 8 Art. 29, „entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum bundestag Wahlberechtigten umfaßt“. Außerdem muß der Bundestag einem entsprechenden Staatsvertrag zustimmen.

„Es war ein hartes Stück Arbeit in der Arbeitsgruppe und in den Kneipen in Bonn, bevor wir uns damit durchsetzen konnten“, erklärte Kudella, „aber wir haben gekämpft.“ der CDU-Mann war am Donnerstag nachmittag noch in Bonn und hat die vorentscheidende Sitzung der Verfassungskommission für die CDU/CSU vorbereitet hat. mad

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