■ DDR-Juristen: Geringes Strafmaß
Dresden (dpa) - Drei angeklagte ehemalige DDR-Staatsanwälte sind zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Ihnen war vorgeworfen worden, Anzeigen wegen Fälschung der DDR- Kommunalwahl 1989 nicht verfolgt zu haben. Das Dresdner Landgericht begründete das relativ milde Urteil damit, daß die Angeklagten sich zwar im Sinne der DDR-Strafprozeßordnung schuldig gemacht hätten und Rechtsbeugung vorliege, aber die „schizophrene eingeengte Situation“ zu berücksichtigen sei.
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