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Hospitäler operieren kaum ambulant

■ Gesundheitssenator sieht Unklarheit über Tarife als Grund

Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz (GSG) eingeleitete Fortschritte im Krankenhausbereich kommen nach Ansicht von Gesundheitssenator Peter Luther (CDU) noch nicht voll zum Tragen. Für die seit 1. Januar möglichen ambulanten Eingriffe in stationären Einrichtungen fehlten noch immer bundesweite Rahmenbedingungen, die unter anderem die Abrechnung der Kosten regeln, sagte er am Dienstag. Luther, der gestern darüber mit Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) sprechen wollte, bedauerte, daß das Gros der Operationen nach wie vor stationär erfolge, obwohl ein großer Teil ambulant und damit wesentlich billiger möglich sei. Aufgrund der ungeklärten Tarife verhielten sich die Krankenhäuser jedoch sehr zurückhaltend. Von der gleichfalls gegebenen Möglichkeit, daß ein niedergelassener Arzt im Krankenhaus operiert, werde so gut wie kein Gebrauch gemacht.

In dem Gespräch mit Seehofer will Luther darüber hinaus auf eine Gesetzesänderung drängen, die es psychiatrischen Krankenhausabteilungen gestatten soll, ihre Patienten auch ambulant zu betreuen. Bislang ist dies nur Spezialkliniken erlaubt, Ambulanzen an anderen derartigen Einrichtungen unterliegen einer Kann-Bestimmung. Der Zulassungsausschuß hat laut Gesundheitsverwaltung signalisiert, in der Hauptstadt bisher großzügig erteilte Genehmigungen nicht mehr zu verlängern, da es nunmehr ausreichend praktizierende Psychiater gebe. Für diesen Fall befürchtet Luther eine Verschlechterung der Versorgung psychisch kranker Menschen, da diese kaum niedergelassene Ärzte aufsuchten.

Positiv schätzt die Gesundheitsverwaltung die derzeitige „Verschreibungspraxis“ von Ärzten ein. Nach anfänglicher „Hysterie“ und „übertriebener Sparsamkeit“ habe sich der Arzneinmittelverbrauch auf ein vernünftiges Maß eingependelt, wenngleich die Ärzte das vom Gesetzgeber vorgegebene „Soll“ weiterhin überschreiten. ADN

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