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Abschiebung verhindert

■ Familie saß schon im Flugzeug

Frankfurt/Main (dpa) – Drei Minuten vor dem Abflug ist am vergangenen Freitag eine vierköpfige Familie aus Armenien am Frankfurter Flughafen vor einer unrechtmäßigen Abschiebung bewahrt worden. Die Familie saß aufgrund von Behördenfehlern bereits in einem startbereiten Flugzeug nach Moskau, berichteten die Anwältin und Pro Asyl gestern in Frankfurt. Zuvor habe der Bundesgrenzschutz (BGS) den Eltern der drei und fünf Jahre alten Kindern ihr gesamtes Bargeld abgenommen.

Zwar war gegen die vor einigen Monaten eingereiste Familie ein ablehnender Asylbescheid ergangen, doch dieser hatte die Familie nicht erreicht, weil ihr Name auf den Postlisten der Asylaufnahmeeinrichtung fehlte, sagte Anwältin Ursula Schlung-Muntau. Auch die Ausländerbehörde habe bestätigt, daß der Brief mit dem Hinweis „unbekannt verzogen“ zurückgekommen war.

Dennoch hätten die Behörden die Abschiebung vorbereitet, Rückflugtickets besorgt und die vier Armenier aus dem Lager zum Flughafen gebracht.

Hektische Aktionen in der Mittagspause der Gerichte hätten schließlich die Abschiebung, die wegen der Nichtzustellung rechtswidrig war, verhindern können, schilderte Pro Asyl. Zum Zeitpunkt des Abflugs hätten Beamte des Bundesgrenzschutzes die startklare Maschine erreicht und die Familie herausgeholt. Die Familie habe vor einigen Monaten vor den Kriegswirren und ethnischen Auseinandersetzungen in ihrer Heimat in Deutschland Schutz gesucht, berichtete Ursula Schlung-Muntau.

„Die Behörden handeln stur nach Aktenlage ohne Nachprüfung und bringen die Menschen in völlig ausweglose Situationen“, klagte die Anwältin. Pro Asyl stellte fest, daß sich fehlerhafte Mitteilungen des Zirndorfer Bundesamtes zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in letzter Zeit häuften. Die Betroffenen würden immer öfter in Abschiebehaft genommen, ohne den Sachverhalt aufklären zu können. Seit Inkrafttreten der neuen Asylgesetze vor vier Wochen handelten die Behörden „zunehmend chaotisch und unkoordiniert“, so Pro Asyl.

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