: Wahlmänner berieten über Mahrenholz-Nachfolge
■ Karlsruher RichterInnen sind aufgefordert, eigene Personalvorschläge zu machen
Bonn (taz) – Gestern, zwei Monate nach Ablauf der offiziellen Amtszeit von Ernst-Gottfried Mahrenholz, trat das sogenannte „Wahlmännergremium“ zum ersten Mal kurz zusammen. Die Wahl Herta Däubler-Gmelins zur Verfassungsrichterin und Vizepräsidentin des Obersten Gerichts brauchte indes gar nicht erst angegangen zu werden – zu eindeutig ist seit ihrer Nominierung durch die SozialdemokratInnen die Absage der CDU. Da die Union in besagtem Gremium die Mehrheit stellt und Herta Däubler-Gmelin zwei Drittel der Stimmen auf sich vereinen müßte, verlängert sich für sie abermals die erniedrigende Wartezeit bis zu einer endgültigen Entscheidung. Die SPD, allen voran Hans-Ulrich Klose, will nicht von ihr lassen. Die CDU, allen voran Wolfgang Schäuble, will nicht auf sie bauen. Der vorsitzende Richter des Zweiten Karlsruher Senats Mahrenholz bleibt daher weiter im Amt. So traf man sich gestern nur, um ein Schreiben an das Bundesverfassungsgericht zu richten, es möge nunmehr, mangels eigener Entscheidungsfähigkeit, selbst drei Personalvorschläge unterbreiten. Diese Bitte an das Gericht ist gesetzlich vorgeschrieben. „Unverzüglich“, so sagt das Gesetz, habe das „älteste Mitglied“ des Wahlmännerausschusses (das ist Hans- Jochen Vogel) das Gremium einzuberufen, wenn zwei Monate nach Ablauf der Amtszeit eines Richters noch kein Nachfolger nominiert wurde.
So weit die rechtliche Vorgabe. Ansonsten kann erneut spekuliert werden. Der „Dreiervorschlag“, der beim Bundesverfassungsgericht mit einfacher Mehrheit zustandekommt und seinerseits für den Wahlmännerausschuß nicht verbindlich ist, könnte entweder den Namen von Herta Däubler- Gmelin enthalten oder nicht. Taucht ihr Name auf, bedeutet das, daß Herta Däubler-Gmelin eine vom Gericht gewünschte Kandidatin ist, taucht er nicht auf, wiese das auf das Gegenteil hin. Ein ewig gleiches „Argument“ wird gegen die Kandidatin angeführt. Zwar wolle man ihr die juristische Kompetenz nicht abstreiten (wie sollte man auch, sie war jahrelang die Rechtspolitikerin der SPD), sie sei aber wegen ihres politischen Engagements in den letzten Jahrzehnten unfähig zur geforderten richterlichen Neutralität. So albern dieses Vor-Urteil auch sein mag, Schaden nehmen wird die profilierteste Rechtspolitikerin der SPD allemal. Ihre politische Perspektive kann sie, sollte sich die CDU mit ihrem Nein durchsetzen, nicht mehr bruchlos fortsetzen. Julia Albrecht
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