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Verfolgter türkischer Journalist vor Abschiebung

■ Richterin bezweifelt seine Identität

Berlin (taz) – Der Mann ist türkischer Journalist und leitete in der Türkei eine linke Zeitschrift, die der Organisation Dev Sol nahesteht („Devrimci Genclik“). Als presserechtlich Verantwortlicher wurde er wiederholt angeklagt, in Abwesenheit zu Haft und hohen Geldstrafen verurteilt. Mit falschen Papieren setzte er sich nach Syrien ab und konnte dort einen Platz in einem Flugzeug nach Deutschland ergattern. Seitdem befindet er sich in einer Baracke auf dem Frankfurter Flughafen. Eine Einreise wird ihm verweigert, sein Asylgesuch im Eilverfahren als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Levent Yanlik war es bei seiner Flucht gelungen, schriftliche Unterlagen über die Prozesse, Schreiben seiner Anwältin in Istanbul und Skizzen des Knastes, in dem er inhaftiert war, mit nach Frankfurt zu bringen.

Frau Sturm, im Verwaltungsgericht Frankfurt als Einzelrichterin damit befaßt, hielt eine politische Verfolgung des Levent Yanlik auch durchaus für wahrscheinlich. Doch der Antragsteller, so befand sie nach Durchsicht des Befragungsprotokolls des Bundesgrenzschutzes, habe nicht glaubhaft machen können, daß er mit Levent Yanlik identisch ist. Er habe sich bei seiner Befragung in Widersprüche verwickelt. Sie verneinte jeden weiteren Klärungsbedarf und verfügte die unmittelbare Abschiebung. Der Anwalt Yanliks hat nun Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Die hat zwar keine aufschiebende Wirkung, doch Karlsruhe hat schon beim BGS anfragen lassen, ob mit der Abschiebung noch bis Sonntag gewartet werden könne. Der Anwalt rechnet mit einer Entscheidung am heutigen Freitag. JG

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