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Im Prinzip okay

Bundesrat lehnt Gentechnik-Gesetzesnovelle zwar ab, aber nicht wegen grundsätzlicher Bedenken  ■ Von Hermann-Josef Tenhagen

Berlin (taz) – Die Novelle des Gentechnikgesetzes, die weniger Bürgerbeteiligung und erleichterte Genehmigungen für Anlagen zur Genmanipulation vorsieht, hat gestern im Bundesrat keine Mehrheit bekommen. Damit muß der Gesetzentwurf, der Anfang Oktober vom Bundestag schon verabschiedet worden war, jetzt in den Vermittlungsausschuß.

Entscheidend für die Ablehnung durch die Mehrheit der Länder waren aber nicht inhaltliche Bedenken gegen das Gesetz, sondern Kompetenzrangeleien zwischen Bund und Ländern. Die zur Verfahrensbeschleunigung geplanten zentralisierten Genehmigungen von Gentechnikanlagen in einem Schritt seien häufig nicht möglich, meinten die Länder. Die Mitarbeiter der mit Gentechnik befaßten Behörden hätten doch in der Regel keine Ahnung von Baurecht, Immissionsschutz und Wasserrecht, müßten diese Gebiete dann aber miterledigen.

Zudem hatten die Länder Bedenken, bei künftigen Verwaltungsregelungen zur Gentechnik ausgebootet zu werden. Nicht nur die SPD-Landesregierung in Düsseldorf wollte bei Rechtsverordnungen zur Umsetzung von EG- Gentechnik-Recht auch künftig beteiligt werden.

Grundsätzlichere Bedenken gegen den Gesetzentwurf, wie sie Gentechnik-Kritiker vorbrachten und wie sie auch der Umweltausschuß des Bundesrates vorgetragen hatte, fanden gestern hingegen keine Mehrheit. So meinte die Mehrheit der Länder, daß das Gentechnikgesetz, wie das Atomgesetz, künftig die Förderung der wirtschaftlichen Möglichkeiten der Industrie zum Ziel haben soll. Auch der vom Gesetz vorgesehene Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen müsse schon mal unter Umständen hinter dem möglichen Nutzen einer Freisetzung genmanipulierter Pflanzen und Lebewesen zurückstehen. Die militärische Nutzung der Gentechnik soll zumindest „partiell“ zugelassen werden. An Impfstoffen gegen Biowaffen dürfte nämlich weiter geforscht werden. Dies setzt aber den „Besitz des jeweiligen (Angriffs-)Erregers“ voraus.

Auch der in letzter Minute von der Bonner Regierung in den Gesetzentwurf hineingemogelte völlige Verzicht auf öffentliche Anhörungen bei der Freisetzung genmanipulierter Pflanzen störte die Mehrheit der Länder nicht. Eine Einschränkung der Grundrechte oder die „Errichtung einer demokratiefreien Zone“, wie die grüne Europaabgeordnete Hiltrud Breyer schimpfte, wollte die Mehrheit der Länder nicht erkennen. Die Möglichkeit schriftlicher Bürgereinwendungen reichte den Politikern völlig.

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