Krankenpflege: Ausbildung ist Glückssache

Einen eigentümlichen Sonderstatus gegenüber allen anderen Berufen hat die Ausbildung der KrankenpflegerInnen. Weder ist sie als sogenannte duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz geregelt, noch ist sie eine rein schulische Ausbildung.

Grundlage ist das Krankenpflegegesetz. Die Paragraphen, die sich darin auf Ausbildung beziehen seien aber „so schwammig, daß sie die Träger zu nichts verpflichten“, so Anja Keuchel, Krankenschwester am UKE. Ein Karosseriebauer - bei dem nicht gleich „Menschen bedroht sind, wenn die Ausbildung schlecht läuft“ - sei deshalb besser auf seinen Beruf vorbereitet als manche Krankenschwester. Während für die anderen Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz Mindestanforderungen festgeschrieben sind, gibt es für die PflegerInnen-Ausbildung keine Richtlinien über praktische und theoretische Inhalte.

Die einzelne Krankenhäuser bilden in eigener Regie an eigenen Pflegeschulen aus. Die Lehrkräfte, die dort unterrichten, kommen nicht, wie die übrigen Berufsschullehrer, von der Universität. Sie müssen ihre Ausbildung in kirchlichen, gewerkschaftlichen oder privaten Institutionen - die zwischen 30.000 und 50.000 Mark kostet - in der Regel aus eigener Tasche zahlen und verdienen als AusbilderInnen hinterher manchmal weniger als zuvor in der Krankenpflege. Aus diesen Gründen beginnt nun auch an den Krankenpflegeschulen der Personalmangel.

Die praktische Ausbildung vor Ort erfolgt überwiegend durch examinierte Schwestern, die dafür aber nicht von ihrem üblichen Dienst auf der Station freigestellt sind. „Man muß sich die Ausbildung auf den Stationen selber zusammensammeln“, berichtet Schwester Anja Keuchel. „Ausbildung ist Glückssache“, bestätigt ihre Kollegin Hilke Stein.

Psychologie, Soziologie und eine ganzheitliche Sicht des Mesnchen kämen viel zu kurz, kritisiert Karin Schiller, Leiterin der Pflegeschule des UKE und fordert, die Universität Hamburg solle ein Lehrerstudium für Pflegeberufe einrichten.

VM