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Klage abgewiesen

■ Haushalt 93 nicht verfassungswidrig

Das Landesverfassungsgericht hat die Klage der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus zum Haushalt 1993 zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde gestern bekanntgegeben. Hintergrund war die Auffassung der FDP, daß die Festlegung sogenannter pauschaler Minderausgaben im Haushaltsplan für das laufende Jahr 1993 das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verletzt.

Pauschale Minderausgaben sind die Auflage bei einzelnen Haushaltsposten, daß ein bestimmter Prozentsatz eingespart werden muß, ohne daß festgelegt wird, an welcher Stelle dies genau geschehen soll. Im Haushaltsplan 1993, der im Dezember 1992 verabschiedet wurde, waren etwa zwei Prozent des Gesamtvolumens so ausgezeichnet. Nach Auffassung des Gerichts ist die Organklage der FDP unzulässig. Die Fraktion werde durch die Aufnahme pauschaler Minderausgaben in den Haushaltsplan nicht in den eigenen Rechten verletzt. Auch für den Haushalt 94 haben Bündnis 90/Grüne und die FDP eine Verfassungsklage angekündigt. dpa

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