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Frauenförderung bei Uhl

■ Wenigstens Behördenangestellte werden jetzt gefördert

Nun ist also auch der Frauenförderplan des Frauenressorts fertiggestellt. Bereits 1990 wurde das Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet, das die gezielte Frauenförderung zur Grundlage hat. Im Frauenförderplan sind verbindliche Vereinbarungen getroffen, um die Chancen von Frauen im Beruf zu verbessern. Kernpunkte des Plans, den Frauensenatorin Sabine Uhl gestern vorlegte, sind Zielvorgaben bei der Einstellung von Frauen, Freistellung der Frauenbeauftragten, Stellenteilungen ...

Den Plan sieht Sabine Uhl auch als mögliches Modell für die Frauenförderung in Privatbetrieben. Konkret will Uhl die Zahl der Frauen im Arbeits- und Frauenressort dort erhöhen, wo Frauen bislang unterrepräsentiert sind. Bei der Abschnittsleitung sollen bis 1996 anstatt der heutigen 12 Frauen dann 15 arbeiten, und auch in der Referatsleitung ändert sich die Zahl von vier auf sechs mit Frauen besetzten Stellen. In beiden Arbeitsbereichen sitzen dennoch wesentlich mehr Männer: Bei der Abschnittsleitung sind es 26 Männer und bei der Referatsleitung 11.

Weiterhin wird sich etwas bei den Auswahlgremeien ändern. Sie sollen in Zukunft im Arbeits- und Frauenressort paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Zum Thema „Familiengerechte Arbeitsplatzgestaltung“ legt der Förderplan fest, daß die Dienststelle „nach Möglichkeit“ die Arbeitsplätze so gestaltet, „daß Anträgen auf Reduzierung oder Teilung eines Arbeitsplatzes stattgegeben werden kann“.

Der Plan legt auch fest, daß bei Fortbildung insbesondere Frauen in den niedrigen Vergütungsgruppen gefördert werden sollten. Auch eine Frauenbeauftragte ist vorgesehen. vivA

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