: Strahlender Sieger Töpfer
■ AKW Mülheim-Kärlich könnte ohne deutsches Endlager betrieben werden
Mainz (AP/taz) – Im Streit um das Atomkraftwerk Mülheim- Kärlich hat sich das Land Rheinland-Pfalz der Drohung von Bundesumweltminister Klaus Töpfer mit dem Verfassungsgericht gebeugt. Die Mainzer Umweltministerin Klaudia Martini erklärte gestern die Rücknahme ihres Bescheids, mit dem sie am 7. Dezember die Erteilung einer Dauerbetriebsgenehmigung für Mülheim- Kärlich abgelehnt hatte. Martini hatte den Bescheid mit dem Fehlen eines atomaren Endlagers begründet. Töpfer hatte Martini mit Ultimatum zum 23. Dezember zur Rücknahme angewiesen.
Die SPD-Politikerin sagte, die verfassungsrechtliche Position des Bundesumweltministers zwinge das Land zu diesem Schritt. Ohne gesicherte Entsorgung könne es aber keine Dauerbetriebsgenehmigung für Mülheim-Kärlich geben. Sie warf Töpfer vor, „per Weisung vor der ungelösten Entsorgungsfrage“ zu flüchten.
Mit dem Rückzieher von Martini ist noch keine Vorentscheidung über den Betrieb des 1.300-Megawatt-Reaktors getroffen. Mülheim-Kärlich liegt bereits seit 1988 wegen eines Rechtsstreits um die erste Teilgenehmigung still. Über diese Teilgenehmigung wird erst im Frühjahr das Oberverwaltungsgericht Koblenz entscheiden.
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat gestern den Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen Lufttransporte von Plutonium aus Hanau ins schottische Dounreay abgelehnt. Zwei Hanauer Bürger hatten im Namen ihrer Tochter das hessische Umweltministerium verpflichten wollen, den geplanten Abtransport von rund 1,1 Tonnen Plutonium aus dem Hanauer Bundeslager zu untersagen. Nach Ansicht der Richter ist der Transport jedoch Bundessache. Das Land sei nicht der richtige Adressat.
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