Bundesanwalt ist sauer auf das Bundeskriminalamt

■ Entlastung von Eva Haule unerheblich

Frankfurt (taz) – Der Krach zwischen Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt eskalierte gestern vormittag öffentlich. Bundesanwalt Klaus Pflieger machte seinem Ärger im Gerichtssaal Luft. Im Prozeß gegen Eva Haule, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt wegen Beteiligung am Sprengstoffanschlag gegen die US-Air-base im Sommer 1985 angeklagt, sagte er, hier sei „eine Behörde der anderen in den Rücken gefallen“. Pflieger bezog sich auf ein gestern von der taz veröffentlichtes Gutachten des BKA vom Dezember 1993, in dem ein Mitarbeiter der Bundespolizei zu dem Schluß kam, die Anklage gegen Haule habe schlampig gearbeitet, das Beweismaterial reiche zu deren Verurteilung nicht aus (taz vom 16.Januar 1994). Pflieger berichtete sichtlich gekränkt von Informationsdefiziten, Konkurrenz und Mißtrauen der Behörden gegeneinander. Zu seiner Mängelliste gehörten auch die BKA-Ermittlungen in eigener Sache nach den Schüssen von Bad Kleinen. Das BKA habe der BAW damals „bewußt Informationen vorenthalten“. Er nannte auch den innerbehördlichen Streit um Fahndungsmethoden nach dem Brandanschlag von Solingen, bei dem wiederum das BKA die Bundesanwälte „vor laufender Kamera“ bloßgestellt habe. Das BKA habe, wetterte Pflieger gegen das unliebsame Schriftstück, die BAW und das Gericht als „Herren des Verfahrens nicht zu bevormunden“.

Zum Inhalt des BKA-Gutachtens, das der taz am Mittwoch zugespielt worden war, sagte er noch einmal, es enthalte „eine abweichende Meinung“ eines einzelnen Beamten. Die von Eva Haule geschriebenen Schriftstücke reichten seiner Ansicht nach durchaus, um ihr nachzuweisen, daß sie direkt an dem Attentat beteiligt gewesen sei. Seite 5