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Amnesty rügt Hamburger Polizei-Übergriffe

■ Menschenrechtsorganisation mißbilligt Untätigkeit der Behörden im Fall der Übergriffe der E-Einheit / Schmerzensgelder für Opfer, keine Strafen für die Polizei

Hamburg (taz) – Schwerwiegende Vorwürfe gegen eine Hamburger Polizei-Sondereinheit richtet die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) in ihrer jüngsten Januar-Veröffentlichung: Nach einer Überprüfung seien sie zu dem Schluß gekommen, daß die Beamten der sogenannten E-Schicht aus der Revierwache 16 im Hamburger Schanzenviertel „bei der Festnahme von Häftlingen unnötige Gewalt anwenden und sich in einigen Fällen schwerer Mißhandlung verantwortlich gemacht haben“.

Die Einsatz-Schicht war 1988 ins Leben gerufen worden. Ihre Aufgabe: in den Szenevierteln Altona, St. Pauli, St. Georg und Schanzenviertel die „politisch motivierte Gewalt“ zu bekämpfen. Gerichtsstatistisch schlug sich die Arbeit der Truppe im Zeitraum März 1989 bis Februar 1993 folgendermaßen nieder: Alleine in diesem Zeitraum wurden 32 Strafanzeigen wegen Mißhandlung gegen Beamte der Wache 16 gestellt. Diese Anzeigenflut und der Umstand, daß keine zu einem Verfahren gegen Polizeibeamte führte, ließ ai aufmerken.

Zwei besonders eklatante Fälle waren im August 1989 und Juli 1991 vorgefallen: In einem Fall war ein Demonstrant vor der Wache aus der Menge gezerrt und wenig später mit gebrochenem Nasenbein, ausgerenkter Schulter und Prellungen entlassen worden. Die Polizisten sagten aus, er sei mit dem Gesicht gegen eine Stuhlkante gefallen. In dem anderen Fall hatte das Opfer seine Frau gegen vermeintliche Angreifer verteidigen wollen, die sich später als Zivilbeamte der E-Schicht erwiesen. Der Mann zahlte für sein Eingreifen mit einer Nierenquetschung, Gehirnerschütterung und Prellungen. Die Beamten wurden nicht belangt – beiden Opfern später aber vom Zivilgericht Schmerzensgeld zugebilligt.

Durch die Untätigkeit der Hamburger Behörden, so merkt ai dazu an, „würden andere Polizeibeamte im Glauben gelassen, sie könnten ähnliche Handlungen begehen, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen“. Von den HamburgerInnen und Justizsenatoren fordert die Organisation, die Mißhandlungsvorwürfe nochmals zu überprüfen und sicherzustellen, daß die Staatsanwälte mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen über die Anwendung von Gewalt durch Polizeibeamte vertraut gemacht werden. Sannah Koch

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