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UNO-Menschenrechtler kritisieren Deutschland

■ Verfahren wegen fremdenfeindlicher Straftaten zunächst eingestellt / Bundesregierung verspricht strenge Verfolgung rassistischer Gewalt

Genf (taz) – Die UNO-Menschenrechtskommission in Genf hat mit Kritik auf fremdenfeindliche Gewalttaten gegen Ausländer in Deutschland reagiert, von weiteren Untersuchungen zunächst jedoch abgesehen. In einem Bericht, der gestern im sogenannten 1503-Verfahren hinter verschlossenen Türen verhandelt wurde, heißt es, die Brandanschläge gegen Ausländer und die sich häufenden tätlichen Angriffe gegen Fremde in Deutschland würden mit Sorge zur Kenntnis genommen.

Mit seiner Resolution 1503 hatte der Wirtschafts- und Sozialrat der UNO (dem die Menschenrechtskommission zugeordnet ist) 1970 das Verfahren geschaffen, in dem sich alljährlich während der Sitzung der Menschenrechtskommission Staaten zu Vorwürfen von Menschenrechtsverletzungen äußern müssen.

Die behandelten Länder – in diesem Jahr neben Deutschland Kuwait, Estland, Somalia, Tschad, Ruanda, Asserbeidschan und Armenien – und die sie betreffenden Berichte werden nicht veröffentlicht. Die Kommission kann dann entscheiden, das Verfahren einzustellen, das Land im nächsten Jahr wieder vorzuladen, einen Sonderberichterstatter zu entsenden oder auch eine Verurteilung auszusprechen.

Es war das erste Mal, daß die Bundesrepublik seit ihrem UNO- Beitritt 1973 in das 1503-Verfahren kam. Es wurde aufgrund einer Beschwerde der in Paris ansässigen „International Federation of Human Rights“ angestrengt.

Aufgrund der Bonner Stellungnahme, in der die Bundesregierung die Anstrengungen deutscher Behörden und der Justiz bei der Verfolgung und Verurteilung fremdenfeindlicher Gewaltakte betont, entschied die Kommission, das Verfahren zunächst nicht fortzusetzen. Allerdings forderte sie die Bundesregierung auf, ihre Bemühungen zur Unterbindung fremdenfeindlicher Vorfälle zu verstärken. Sie würdigte zudem, daß Deutschland mehr Flüchtlinge und Asylsuchende aufgenommen habe als vergleichbare Länder. In einer Erklärung des Bonner Außenministeriums heißt es, die gestrige Entscheidung zeige „die Anerkennung der Menschenrechtskommission für die Anstrengungen der Bundesregierung zur Achtung der Menschenrechte in Deutschland“. Eine Klage deutscher Häftlinge wegen unzureichender Entlohnung ihrer Gefängnisarbeit wurde von der Kommission mit Hinweis auf ein noch anhängiges Verfahren vor deutschen Gerichten zurückgestellt. Zurückgewiesen wurde eine Beschwerde von Lehrern aus der ehemaligen DDR wegen des gegen sie nach der deutschen Vereinigung verhängten Berufsverbotes. Andreas Zumach

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