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Alle Macht dem Bürgermeister

■ CDU-Konzept zur Verfassungs- und Verwaltungsreform

Der Wirtschaftsrat der Hamburger CDU hat gestern öffentlich vorgetragen, wie er sich eine umfassende Verfassungs- und Verwaltungsreform in der Hansestadt vorstellt. Das Konzept sieht unter anderem eine Stärkung des Senatschefs sowie die Abschaffung des Feierabendparlaments vor.

Nach dem Willen der CDU-Vereinigung soll der Erste Bürgermeister künftig direkt vom Parlament gewählt werden. Bislang stimmt die Bürgerschaft zwar über die einzelnen Senatsmitglieder ab, der Senat als Kollegium wählt dann aus seiner Mitte den Ersten Bürgermeister. Weiterhin soll der Senatschef dem Konzept zufolge die Richtlinien der Politik bestimmen können. Bislang steht dem Hamburger Regierungschef die Richtlinienkompetenz nicht zu.

Die Hamburgische Bürgerschaft, so der CDU-Wirtschaftsrat, soll künftig von einem Feierabendparlament auf ein Teilzeitparlament umgestellt werden: „Das letzte Feierabendparlament in Deutschland hat sich überlebt.“

Außerdem plädiert die Organisation dafür, die Zahl der Bürgerschaftsabgeordneten von 121 auf 101 zu reduzieren. 50 Abgeordnete sollten davon in Wahlkreisen bestimmt werden. Bislang gelangen alle Abgeordneten über die Landesliste in das Parlament.

Weitreichende Reformvorschläge machte der Wirtschaftsrat auch für eine Verwaltungsreform. Danach sollen die Hamburger Ortsämter vollständig abgeschafft und dafür die Zahl der Bezirksämter von sieben auf 14 erhöht werden.

Die Bezirke sollten grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig sein, die nicht ausdrücklich unter die Zuständigkeit des Senats oder einer Fachbehörde fallen.

Für den Fall, daß sich Senat und Bezirk über eine bestimmte Frage nicht einigen können, schlug die CDU-Organisation die Einrichtung eines ständigen Schlichtungsausschusses vor. dpa

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