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Etappensieg für Waffenhändler

■ Bundestag streitet über Rüstungsexporte Arbeitsplätze dienen als Totschlagargument

Bonn (taz) – In ihrer Offensive zur Abschaffung von Exportbeschränkungen hat die deutsche Rüstungsindustrie einen Etappensieg errungen. Im Bundestag zeigten sich gestern die Koalitionsparteien CDU und FDP als gute Interessenvertreter der Waffenproduzenten und kämpften für eine von der Regierung vorgelegte Änderungsvorlage zum Außenwirtschaftsgesetz. Das in erster Lesung behandelte Gesetz zielt auf eine Aufweichung der deutschen Rüstungsexportkontrollen.

Offiziell begründet wurde die Überarbeitung der zuletzt 1992 verschärften Bestimmungen mit dem Argument, künftige europäische Standards machten eine Angleichung notwendig. Nach dem neuen Gesetz soll das Bundesausfuhramt den Export von zivil und militärisch verwendbaren Gütern (Dual-use-Güter) genehmigen dürfen, sofern eine künftige Verordnung der Europäischen Union (EU) zur entsprechenden Ausfuhrkontrolle nicht verletzt wird.

Die bislang geltenden Regelungen zum Rüstungsexport benachteiligen nach den Worten des Außenwirtschaftssprechers der Union, Peter Kittelmann (CDU), deutsche Unternehmen gegenüber denen anderer EU-Staaten und gefährdeten Hunderttausende von Arbeitsplätzen und den Standort Deutschland. Es sei außerdem nicht richtig, daß deutsche Rüstungsexporte weltweit bereits einen Spitzenplatz einnehmen, die Öffentlichkeit werde irregeführt, behauptete Kittelmann. Dem Stockholmer Internationalen Friedensforschungsinstitut (Sipri), das eine entsprechende Untersuchung vorgelegt hatte, warf er Betrug vor: „Dieses angeblich so seriöse Institut hat schlicht manipuliert.“ Der Unionsabgeordnete Volker Kauder machte klar, daß die Liberalisierungswünsche seiner Fraktion mit dem gestern vorgelegten Entwurf noch längst nicht befriedigt sind. Die Regierung habe bei früheren Regelungen für Dual-use-Güter und Kooperationsvorhaben „den Bogen überspannt“, die Endverbleibsklausel müsse fallen.

Das neue Gesetz, dessen Verabschiedung so gut wie sicher ist, schafft auch die Voraussetzungen dafür, daß künftig Informationen an das Waffenregister der UN übermittelt werden können. Diese Regelung war gestern nicht umstritten. Kritik übte der SPD-Abgeordnete Hermann Bachmaier dagegen an den Bestimmungen zur Telefonüberwachung. Die probeweise für zwei Jahre eingeführte Telefonüberwachung zur Abwehr illegaler Rüstungsexporte, die Ende 1994 ausläuft, will die Koalition um weitere zwei Jahre verlängern. Das Kölner Zollkriminalamt darf abhören, ohne vorher eine gerichtliche Genehmigung einzuholen.

Wie die SPD lehnen auch Bündnis 90/Grüne das Gesetz ab. Der Abgeordnete Gerd Poppe brachte gestern für seine Gruppe einen Antrag ein, wonach Waffenexporte auch in Nato-Staaten verboten werden sollen. Die Bündnisgrünen wollen das Rüstungsexportverbot auch im Grundgesetz verankert sehen.

Der Gesetzentwurf wurde im Bundestag gestern an die Ausschüsse überwiesen. Das Thema Rüstungsexport wird das Parlament schon nächste Woche wieder beschäftigen. Dann muß die Bundesregierung sich auf Anfrage der SPD noch einmal zur deutschen Beteiligung am Bau eines Arsenals für chemische und biologische Waffen in Libyen äußern. Hans Monath

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