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Offene Flughäfen

■ Deutsch-amerikanisches Luftverkehrsabkommen ist perfekt

Bonn (AFP) – Nach monatelangem Tauziehen zeichnet sich eine Einigung ab. Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) und sein US-Kollege Federico Pena haben gestern ein Memorandum zur künftigen Regelung des Luftverkehrs zwischen Deutschland und den USA unterzeichnet. „Ein Durchbruch“, meint Wissmann. Die Vereinbarung sieht eine vierjährige Übergangsregelung vor, an deren Ende möglichst ein bilaterales oder multilaterales Abkommen stehen soll. Der Lufthansa-Vorstandsvorsitzende Jürgen Weber hat sogar ein „Musterbeispiel der Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft“ erkannt.

Die rechtlich verbindlichen Texte der Vereinbarung sollen bis Ende April ausgearbeitet sein. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht die Kooperation der United Airlines und der Lufthansa. Die beiden Fluglinien sollen vom Sommer an nicht nur die USA und weitere Länder bedienen können, sondern auch innerdeutsche Ziele anfliegen und über Deutschland hinaus Flüge zu Drittländern gemeinsam anbieten können.

Während der ersten zwei Jahre, in denen die Vereinbarung gelten soll, dürfen die US-Flieger ihr Geschäft nicht ausdehnen, in den beiden letzten Jahren soll ihnen das „begrenzt“ erlaubt sein. Deutschland erhält im Gegenzug auf Dauer Zugang zu 25 Lufthäfen in den USA. Dieses Recht war den Deutschen schon im vergangenen Jahr eingeräumt, dann aber wieder zurückgenommen worden. Jetzt solle die Lufthansa sogenannte „Code-Sharing-Rechte“ zu sämtlichen Flughäfen in den Vereinigten Staaten erhalten: am 1. Mai für 140 Landeplätze, am 1. November für 280 und im nächsten Jahr bereits für 350.

Auch für den Verkehr in Drittländer sei ein „ausgewogenes Verhältnis“ erzielt worden, sagte Wissman, die Lufthansa sei mit diesem Abkommen nun wieder ein „Global Player“ am Welthimmel geworden.

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