: Bewährung für Mauerschützen
■ Drei Ex-DDR-Grenzer zu je anderthalb Jahren verurteilt
Mehr als 32 Jahre nach der Erschießung einer 20jährigen Frau und der lebensgefährlichen Verletzung eines weiteren 16jährigen Flüchtlings sind gestern drei ehemalige Angehörige der DDR- Grenzpolizei zu Bewährungsstrafen von je anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach die Angeklagten im Alter von 51 bis 55 Jahren des Totschlags und des versuchten Totschlags schuldig.
Sie hätten mit bedingtem Tötungsvorsatz in der Nacht zum 19. Februar 1962 an der Mauer im Bezirk Pankow bei der Flucht von fünf DDR-Bürgern geschossen. Aus wessen Waffe der Todesschuß in den Bauch der Frau und der Steckschuß in die Lunge eines 16jährigen stammt, blieb offen. Gestützt auf Teilgeständnisse und Aussagen der Überlebenden kam das Gericht zur Überzeugung, daß der 55jährige Wachpolizist Hans- Jürgen D. ohne Warnruf sofort gezielt auf die am Boden kriechenden Flüchtlinge feuerte. Da nach Angaben von Überlebenden die Salve über ihre Köpfe hinwegging, ist davon auszugehen, daß kein Geschoß traf. Der 51jährige Handwerksmeister und damalige Postenführer Horst B. und der gleichaltrige jetzige Polizist Rainer R. gaben zwei beziehungsweise drei Schüsse ab, die nach gerichtsmedizinischem Gutachten und Aussagen der Flüchtlinge trafen. Während die Grenzpolizisten ausgezeichnet wurden, erhielten die festgenommenen Überlebenden Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren. ADN
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