: Wer rettete den Indianer?
Bonn (AP/taz) – Der Kinospot „Rücksicht kommt an“, in dem ein alter Indianer durch einen rasenden Autofahrer beinahe in die ewigen Jagdgründe befördert wird, ist nach Ansicht des Bundesverkehrsministeriums keine rassistische Diskriminierung. Diesen Vorwurf hatte die PDS-Abgeordnete Dagmar Enkelmann in einer kleinen Anfrage erhoben. Das Ministerium hielt dem in seiner am Donnerstag in Bonn veröffentlichten Antwort entgegen, bei Werbefilmen seien „besondere Stilmittel“ erforderlich, um ihnen Aufmerksamkeit zu sichern. Der Spot zeigt einen älteren Indianer, der an einem Zebrastreifen mitten in der Prärie zunächst auf Fahrzeuggeräusche lauscht und dann versucht, die Fahrbahn zu überqueren. Als plötzlich ein Auto heranrast, wird er im letzten Augenblick von einem Jungen gerettet. Die PDS- Abgeordnete sah darin die Gefahr, daß ein „Vertreter eines indogenen Volkes“ verspottet werde, da er sich nicht in der modernen Zivilisation zurechtfinde. Das sei keine Verkehrserziehung, sondern erfülle „den Tatbestand einer rassistischen Diskriminierung“. Das Ministerium wies diese Kritik zurück. Mit erhobenem Zeigefinger könne insbesondere das junge Publikum nicht zur Rücksicht im Verkehr gewonnen werden.
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