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Verfassungskonformes Aufbegehren

■ Studis gehen plebiszitär gegen Parlamente und Gesetze vor

Eigentlich wollten Berliner Studierende dem Abgeordnetenhaus ein „schönes Weihnachtsgeschenk“ machen. Bis dahin wollten sie ein Volksbegehren beantragt haben, das letztlich zur Auflösung des Parlaments via Plebiszit führen sollte. Mittlerweile ist es April, und im Büro der „AG Volksbegehren“ an der Technischen Uni lagern, die Dunkelziffer herausgerechnet, „erst“ 65.000 Unterschriften. Und weil sie 80.000 benötigen, haben sich die als verfassungsmäßige außerparlamentarische Opposition begreifenden Aktivisten eine „Deadline“ gesetzt. Am Montag sollen die Listen an den Senat gehen. In anderen Bundesländern haben es die Studierenden leichter. Zwar können sie ihre Volksvertreter nicht nach Hause schicken. Aber die Quoren, Volksbegehren einzuleiten, sind weitaus niedriger. Nur 10.000 Unterschriften bräuchte etwa die studentische Arbeitsgruppe „Volksinitiative“, die sich in Kiel gebildet hat. Sie will durch Volksgesetzgebung, die in Schleswig-Holstein möglich ist, das Landeshochschulgesetz ändern.

Die bayerischen Studierenden gehen zweigleisig gegen ihr Hochschulgesetz vor, das seit letztem Jahr Studienfachwechsel und Hochschulautonomie einschränkt. Die Fachschaft Jura der Münchener Universität reichte eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Und die Landes-Asten-Konferenz beauftragte die Bamberger Studierendenvertretung, ein Volksbegehren vorzubereiten. In der ersten Stufe müssen nur 25.000 Leute unterschreiben, freut sich der studentische Vertreter im dortigen Uni-Senat, Jörn Kandel: „Da braucht man nur einmal in München durch die Uni gehen, und schon muß sich der Landtag damit beschäftigen.“ rab

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