Ungerechte Grausamkeiten

■ betr.: „Kirchenasyl: Kanther warnt vor Kirchen“, taz vom 9. 5. 94

Das „rechtsstaatliche Asylrecht“, das Bundesinnenminister Kanther anführt, ist weniger ein Recht als ein strenges Gesetz, das in seiner Handhabung zu unzähligen ganz und gar ungerechten Grausamkeiten führt. Über Fälle davon berichten die Medien fast täglich, und die Zeitschriften der humanitären Organisationen sind voll davon. Dagegen gewähren einzelne Kirchengemeinden (und nicht etwa die Institution Kirche) in einer viel zu geringen Zahl von Einzelfällen Schutz und Hilfe. Nur wo die Gemeinden es wollen, können auch die Pfarrer helfen. Von der evangelischen Kirche weiß ich, wie schwer sie sich mit dem Annehmen des darin liegenden zivilen Ungehorsams tut.

Nie hat die evangelische Kirche ein „Sonder-Kirchenasylrecht“ für sich in Anspruch genommen. Aber wen wundert in Erinnerung an das Zustandekommen der Grundgesetzänderung eine solche falsche Unterstellung. Werner Thimm, Mettmann