: Ungerechte Grausamkeiten
■ betr.: „Kirchenasyl: Kanther warnt vor Kirchen“, taz vom 9. 5. 94
Das „rechtsstaatliche Asylrecht“, das Bundesinnenminister Kanther anführt, ist weniger ein Recht als ein strenges Gesetz, das in seiner Handhabung zu unzähligen ganz und gar ungerechten Grausamkeiten führt. Über Fälle davon berichten die Medien fast täglich, und die Zeitschriften der humanitären Organisationen sind voll davon. Dagegen gewähren einzelne Kirchengemeinden (und nicht etwa die Institution Kirche) in einer viel zu geringen Zahl von Einzelfällen Schutz und Hilfe. Nur wo die Gemeinden es wollen, können auch die Pfarrer helfen. Von der evangelischen Kirche weiß ich, wie schwer sie sich mit dem Annehmen des darin liegenden zivilen Ungehorsams tut.
Nie hat die evangelische Kirche ein „Sonder-Kirchenasylrecht“ für sich in Anspruch genommen. Aber wen wundert in Erinnerung an das Zustandekommen der Grundgesetzänderung eine solche falsche Unterstellung. Werner Thimm, Mettmann
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen