: Berlin für Rückgabe der Mauergrundstücke
Die sogenannten Mauergrundstücke, die bei der Errichtung der innerdeutschen Grenze enteignet wurden, sollen nach dem Willen des Berliner Senats an ihre früheren Besitzer zurückgegeben werden können. Dazu müsse das Vermögensgesetz entsprechend geändert werden, forderte das Land in einem gestern veröffentlichten Gesetzesantrag für den Bundesrat. Diese Grundstücke sind nach der Wiedervereinigung als „ehemalige Verteidigungsanlagen“ überwiegend in den Besitz des Bundes übergegangen. Die Grenze zwischen der Lübecker Bucht und Hof hatte eine Länge von 1.378 Kilometern. Die Mauer quer durch Berlin war 165 Kilometer lang.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen